Selbstständigkeit anmelden: Was es dafür zu tun und zu wissen gibt

on April 01, 2022

Der Entschluss ist gefallen: Du möchtest selbstständig sein und dein eigenes Ding machen. Eine passende Geschäftsidee hast du auch schon. Hast du noch nicht? Dann schau mal in unserem Artikel [Geschäftsideen für deine Selbstständigkeit] vorbei und hol dir ein bisschen Inspiration ab.
Jetzt kann’s losgehen, oder?!
Noch nicht ganz. Bevor du deine ersten Aufträge an Land ziehen kannst, musst du deine Selbstständigkeit anmelden. Und zwar ordnungsgemäß, bei den entsprechenden Ämtern und Behörden, wie das in Deutschland üblich ist.
Wenn du weißt, was du für die Anmeldung deiner Selbstständigkeit tun und beachten musst, kannst du das aber ohne Schwierigkeiten zeitnah erledigen.
In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um deine Selbstständigkeit ordentlich anzumelden, sodass du möglichst bald mit deinem Unternehmen in Aktion treten kannst.
Selbstständigkeit: Was ist das eigentlich?
Selbstständig sein – das verbinden viele mit Freiheit, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit.
Du auch? Dann liegst du goldrichtig!
Denn du giltst nur dann als selbstständig, wenn du die entsprechende Tätigkeit nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausübst und damit auch nicht den Weisungen eines Arbeitgebers unterliegst.
Selbstständigkeit bedeutet für dich:
- Du hast keinen Chef, der dir sagt, was du zu tun und zu lassen hast.
- Du bestimmst selbst über deine Arbeitszeiten. Du allein entscheidest, wann, wo und wie lange du am Tag arbeitest.
- Du kümmerst dich selbst um das Equipment und die Materialien, die du für deine Arbeit brauchst.
- Du kannst eigene Mitarbeiter einstellen, die dich bei deiner Arbeit unterstützen.
- Und du bist selbst für deine unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen verantwortlich.
Vor allem die Unabhängigkeit von den Anweisungen eines Vorgesetzten ist hier ein wichtiger Punkt, den du klären solltest, bevor du deine Selbstständigkeit anmeldest. Hast du nämlich nur einen einzigen Auftraggeber, der dich wie eine:n Angestellte:n in seine Organisation einbindet, bloß eben auf freier Basis, könnte es sich um eine Scheinselbstständigkeit handeln. Und das ist in Deutschland nicht erlaubt.
Selbstständig vs. Freiberuflich vs. Gewerblich
Wenn du dich mit dem Thema Selbstständigkeit beschäftigst, wirst du vielleicht feststellen, dass die Begriffe „selbstständig“ und „freiberuflich“ hin und wieder synonym verwendet werden. Das kann Verwirrung stiften.
Damit du hier von Anfang an den Durchblick hast, schaffen wir gleich Klarheit: Alle Freiberufler:innen sind Selbstständige. Aber nicht alle Selbstständigen zählen zu den Freiberufler:innen. Der weitaus größere Teil aller Selbstständigen übt nämlich eine gewerbliche Tätigkeit aus.
Ob du als Selbstständige:r zu den Freiberufler:innen oder den Gewerbetreibenden zählst, solltest du unbedingt vorab klären. Denn danach entscheidet sich, wie du steuerlich und rechtlich eingeordnet wirst und wo und wie du deine Selbstständigkeit anmelden musst.
Du bist Freiberufler:in, wenn …
… du eine unterrichtende, erzieherische, künstlerische, schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit selbstständig ausübst. So steht es im Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG.).
Freie Berufe gelten als Tätigkeiten „höherer Art“, was bedeutet, dass du eine bestimmte Berufsqualifikation, also ein Studium, eine entsprechende Ausbildung oder die nötigen schöpferischen Fähigkeiten mitbringen musst, um einen freien Beruf ausüben zu können.
Im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (§ 1 Abs. 2 PartGG) und im Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) werden auch explizit einige Berufsgruppen genannt, die als freie Berufe anerkannt sind.
Zu diesen sogenannten „Katalogberufen“ gehören zum Beispiel:
- Ärzt:innen, Tieräzt:innen, Zahnärzt:innen, Krankengymnast:innen und Heipraktiker:innen
- Rechtsanwält:innen, Notar:innen und Patentanwält:innen
- Ingenieur:innen, Vermessungsingenieur:innen, Architekt:innen und Handelschemiker:innen
- Steuerberater:innen, beratende Volks- und Betriebswirt:innen, vereidigte Buchprüfer:innen und Steuerbevollmächtigte
- Journalist:innen, Bildberichterstatter:innen, Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen
Aber auch Berufe, die den Katalogberufen ähnlich sind, werden zu den freien Berufen gezählt. Ob dein Beruf dazugehört, kannst du im Zweifelsfall mit deinem Finanzamt klären.
Du bist Gewerbetreibende:r, wenn …
… die Tätigkeit, mit der du deine Selbstständigkeit anmelden möchtest, nicht zu den freien Berufen oder der Kategorie „Urproduktion“ gehört und nicht in der bloßen Verwaltung deines eigenen Vermögens besteht.
Unter „Urproduktion“ versteht man die Erzeugung oder Gewinnung roher Naturprodukte, z. B. durch Land- und Forstwirtschaft, Jagd oder Fischerei. Zu den gewerblichen Tätigkeiten gehören alle Arten von Industrie und Handwerk, Handel und Verkehr sowie verschiedene Dienstleistungen.
Dazu muss deine Tätigkeit planmäßig und auf Dauer, mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, und natürlich selbstständig ausgeführt werden.
Die Punkte „auf Dauer“ und „Gewinnerzielungsabsicht“ verdienen hier einen genaueren Blick. Führst du deine Tätigkeit nur hin und wieder oder sogar nur einmal aus, erwirtschaftest damit keine Gewinne und hast das auch nicht vor, betreibst du höchstwahrscheinlich kein Gewerbe, sondern Liebhaberei. In diesem Fall brauchst du kein Gewerbe anzumelden, kannst aber auch eventuelle Ausgaben nicht als Betriebskosten geltend machen, da Liebhabereien der privaten Lebensführung zugerechnet werden.
Beispiel: Du verkaufst ab und zu deine selbstgenähten Stirnbänder auf eBay. Die Einnahmen aus den Verkäufen decken lediglich die Kosten für den Stoff und das Garn. Ein Gewinn bleibt dabei nicht übrig. Also liegt hier eine Liebhaberei vor – du finanzierst dir lediglich dein Hobby.
Natürlich kann es sein, dass du am Anfang deiner Selbstständigkeit noch keine Gewinne erzielst oder sogar Verlust machst. Trotzdem giltst du als Gewerbe, wenn du deiner Tätigkeit regelmäßig nachgehst und die Absicht hast, damit Gewinne zu erzielen. Ob du dein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausübst, spielt dabei keine Rolle.
Was unterscheidet Freiberuflichkeit und Gewerbe voneinander?
Freiberufler:innen und Gewerbetreibende werden steuerlich und rechtlich in einigen Punkten unterschiedlich behandelt. So haben Angehörige der freien Berufe ein paar Vorteile gegenüber Selbstständigen, die ein Gewerbe betreiben. Dafür stehen ihnen nicht alle Möglichkeiten offen, die Gewerbetreibende für sich nutzen können. Damit du weißt, was auf dich zukommt, haben wir dir die wichtigsten Unterschiede hier aufgelistet.
Zur Übersicht:
Unterschiede zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbe
- Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen und unterliegen der Gewerbeaufsicht, Freiberufler:innen nicht.
- Gewerbetreibende sind zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) verpflichtet, Freiberufler:innen nicht. Angehörige einiger freier Berufe sind allerdings verpflichtet, Mitglied in einer berufsständischen Kammer zu sein, z. B. der Architektenkammer oder der Steuerberaterkammer.
- Gewerbetreibende können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und zu eingetragenen Kaufleuten (e. K.) werden, Freiberufler:innen nicht.
- Freiberufler:innen können keine Handelsgesellschaft gründen, ohne die Vorzüge ihrer Freiberuflichkeit zu verlieren.
- Dafür können Freiberufler:innen eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) gründen, die nicht als Handelsgewerbe gilt, Gewerbetreibende nicht.
- Freiberufler:innen können unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze und Gewinne immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für ihre Gewinnermittlung nutzen und müssen keine doppelte Buchführung betreiben. Gewerbetreibende können das nur, solange sie als Kleingewerbe gelten und ihre Umsätze oder Gewinne bestimmte Grenzbeträge nicht überschreiten.
Näheres über die Pflicht zur doppelten Buchführung erfährst du in unserem Artikel Bilanzierungspflicht 2022.
Wie du als Freiberufler:in deine Selbstständigkeit anmeldest
Als Angehörige:r der freien Berufe ist dein zuständiges Finanzamt erst einmal die einzige Behörde, mit der du dich auseinandersetzen darfst. Hier meldest du deine Selbstständigkeit an.
Das erledigst du heutzutage ganz bequem online auf dem Steuer-Portal ELSTER, indem du den digitalen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst und sendest. Deine Steuernummer, die dir das Finanzamt daraufhin ausstellt, kommt aber noch per Post. Weiter unten findest du genauere Informationen über die Anmeldung beim Finanzamt.
Möchtest du allerdings gemeinsam mit anderen Freiberufler:innen eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) gründen, musst du vorher gemeinsam mit deinen Mitgesellschafter:innen einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag aufsetzen und einen Eintrag ins Partnerschaftsregister vornehmen lassen. Für diesen Eintrag benötigst du einen Notar, denn der zugehörige Antrag muss elektronisch, in notariell beglaubigter Form erfolgen.
Danach meldest du deine PartG mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an.
Wie du als Gewerbetreibende:r deine Selbstständigkeit anmeldest
Für die Anmeldung einer gewerblichen Selbstständigkeit gehst du zum Gewerbeamt. Das ist in der Regel im Rathaus oder im Bürgerzentrum deiner Stadt oder Kommune untergebracht. In einigen Bundesländern übernimmt aber auch das Ordnungsamt, das Bezirksamt oder die Handelskammer die Aufgaben des Gewerbeamts. Auf der Website deiner Stadt oder Kommune ist in den meisten Fällen angegeben, wer dafür zuständig ist.
Hier füllst du das entsprechende Formular für deine Gewerbeanmeldung aus. Dazu möchte das Gewerbeamt deinen Personalausweis oder deinen Reisepass zusammen mit deiner letzten Meldebestätigung sehen. Bist du Bürger:in eines anderen EU-Landes oder eines Drittlandes, musst du auch deine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Wer ein Gewerbe anmelden darf
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das heißt: Grundsätzlich darf jede Person eine gewerbliche Selbstständigkeit anmelden und gewerblich tätig sein. Auch du!
Gewerbe können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen, z. B. einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH oder der UG, ausgeübt werden. Für einige Gewerbearten gibt es allerdings ein paar Einschränkungen.
Gewerbeanmeldung für zulassungs-, erlaubnis- und genehmigungspflichtige Gewerbe
Manche gewerblichen Tätigkeiten, beispielsweise bestimmte Handwerksberufe, sind zulassungspflichtig. Damit du ein Gewerbe für ein zulassungspflichtiges Handwerk anmelden kannst, musst du zuerst deinen Meisterbrief bei der Handwerkskammer vorlegen, dich in die Handwerksrolle eintragen und dir eine Handwerkskarte ausstellen lassen. Die musst du beim Gewerbeamt zusammen mit den anderen Dokumenten vorzeigen, um deinen Gewerbeschein zu erhalten.
Andere gewerbliche Tätigkeiten sind erlaubnis- oder genehmigungspflichtig und erfordern bei der Gewerbeanmeldung einen Nachweis deiner fachlichen und / oder persönlichen Eignung.
Zu den erlaubnispflichtigen Gewerben zählen laut Gewerbeordnung (§ 29 ff. GewO.) beispielsweise:
- Tanzlustbarkeitsbetriebe
- Gewinnspielbetriebe (z. B. Spielhallen)
- Bewachungsgewerbe
- Reisegewerbe
- Versicherungsvermittlung und -beratung
- Pfandleih- und Versteigerungsbetriebe
Zu den genehmigungspflichtigen Gewerben gehören unter anderem:
- Die Herstellung von Arzneimitteln
- Finanzdienstleistungen
- Fahrschulungen
- Güterkraftverkehr
- Personenbeförderungen
- Tierzucht, -handel und -haltung
- Gaststättengewerbe
Entsprechenden Bescheinigungen wie Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, die jeweiligen Genehmigungen und Konzessionen solltest du bei der Anmeldung deines Gewerbes ebenfalls dabeihaben.
Gewerbeanmeldung für Handelsgesellschaften
Kapitalgesellschaften wie die UG (haftungsbeschränkt) und die GmbH sowie die meisten Personengesellschaften, beispielsweise die OHG und die KG, sind Handelsgewerbe, ganz egal welche Tätigkeiten dort ausgeübt werden. Entsprechend ist für die Gewerbeanmeldung ein Nachweis über den Eintrag im Handelsregister erforderlich.
Bei Personengesellschaften werden alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende eingetragen. Kapitalgesellschaften werden von Ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet. Bei der GmbH ist das die Geschäftsführung, bei der UG und AG der Vorstand.
In unserem Artikel Rechtsformen für Unternehmen findest du weitere Informationen über die verschiedenen Gesellschaftsformen.
Hat alles seine Richtigkeit, stellt dir der zuständige Sachbearbeiter deinen Gewerbeschein aus. Das dauert in der Regel nur ein paar Minuten.
Hinweis: In vielen Gewerbeanmeldestellen kannst du dein Gewerbe inzwischen auch online oder per E-Mail mit einem entsprechenden Formblatt und elektronischen Kopien der erforderlichen Dokumente anmelden. Deinen Gewerbeschein bekommst du anschließend innerhalb von zwei bis drei Wochen zugeschickt.
Viele Gewerbeämter empfehlen aber den persönlichen Besuch. Eventuelle Rückfragen können dann sofort geklärt werden und du kannst deinen Gewerbeschein gleich mitnehmen.
Nach der Gewerbeanmeldung
Dein Gewerbeamt wird nun dein zuständiges Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer (HWK), die Berufsgenossenschaft und die Gewerbeaufsicht über deine Gewerbeanmeldung in Kenntnis setzen. Eventuell werden noch einige weitere Institutionen wie das Amt für Arbeitsschutz informiert. Möchtest du Mitarbeiter beschäftigen, steht noch das Beantragen einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit auf dem Plan.
Bis Ende 2020 konnten frischgebackene Gewerbetreibende sich nun zurücklehnen und warten, bis das Finanzamt ihnen ihre Steuernummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt.
Wichtig: Das ist nicht mehr der Fall – hier musst du selbst aktiv werden. Seit dem 01.01.2021 erwartet das Finanzamt von dir, dass du innerhalb eines Monats nach der Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit den elektronischen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf dem Online-Portal ELSTER ausfüllst und übermittelst. Deine Steuernummer bekommst du erst anschließend per Post zugeschickt.
So meldest du deine nebenberufliche Selbstständigkeit an
Die Anmeldung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit erfordert dieselben Schritte und Behördengänge wie eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Möchtest du einen freien Beruf im Nebenerwerb ausüben, ist das Finanzamt zuständig. Ein Nebengewerbe meldest du beim Gewerbeamt an. Auch dafür musst du die entsprechenden Dokumente und Nachweise vorlegen.
Dazu ist es ratsam, das Unternehmen, für das du in deinem Hauptberuf tätig bist, über deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren, insbesondere wenn es in deinem Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel gibt. Laut Artikel 12 des Grundgesetzes genießt du in Deutschland eine freie Berufswahl. Das bedeutet, dein Arbeitgeber kann dir deine selbstständige Nebentätigkeit nicht grundsätzlich verbieten. Er darf sie dir jedoch untersagen, wenn dadurch ein Interessenskonflikt entsteht.
Solch ein Konflikt liegt beispielsweise vor, wenn du deinem arbeitgebenden Unternehmen Konkurrenz machst, indem du die gleichen Produkte oder Dienstleistungen anbietest. Aber auch, wenn deine Nebentätigkeit dich so sehr belastet, dass die Arbeit in deinem Hauptberuf darunter leidet, kann dein Arbeitgeber von dir verlangen, den Nebenerwerb zu unterlassen.
Spielst du von Anfang an mit offenen Karten und zeigst, dass hier kein Grund zur Sorge besteht, kannst du guten Gewissens deine nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden.
Diese darfst du dann maximal 18 – 20 Stunden pro Woche ausüben. Achte außerdem darauf, dass du mit deiner selbstständigen Nebentätigkeit nicht mehr verdienst als in deinem Hauptberuf.
Wann du deine Selbstständigkeit anmelden musst
Die Anmeldung deiner haupt- oder nebenberuflichen Selbstständigkeit sollte spätestens zu Beginn des Betriebs, also der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit geschehen. Empfehlenswert ist, dich rechtzeitig um alles Nötige zu kümmern, alle Nachweise und Dokumente zu besorgen und deine Selbstständigkeit anzumelden, bevor die ersten Aufträge eintrudeln. So bist du auf der sicheren Seite und hast Zeit, dich um weitere organisatorische Dinge zu kümmern, erste Kennenlern- und Kooperationsgespräche zu führen, bevor es wirklich zur Sache geht.
Meldest du deine Selbstständigkeit zu spät oder gar nicht an, können Bußgelder und eventuell Steuernachzahlungen auf dich zukommen. Das kommt in den meisten Fällen aber nur bei erheblichen Zeitverzögerungen vor.
Erhältst du beispielsweise am Montag schon einen Auftrag, mit dem du noch gar nicht gerechnet hast, gehst aber erst am Mittwoch zum Gewerbeamt, hat das in der Regel keine nennenswerten Folgen.
Welche Kosten bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit entstehen
Als Freiberufler:in ist die Anmeldung deiner Selbstständigkeit für dich kostenlos. Für die Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und das Zusenden der Steuernummer erhebt das Finanzamt keine Gebühren.
Möchtest du eine Partnergesellschaft (PartG) gründen, musst du aber etwa 230 Euro für den Eintrag ins Partnerschaftsregister einkalkulieren.
Eine Gewerbeanmeldung kostet je nach Bundesland und Rechtsform meist zwischen 15 und 100 Euro. Eventuell fallen noch weitere Kosten für die benötigten Nachweise an. Ein Führungszeugnis kostet aktuell beispielsweise 13 Euro, ein Gesundheitszeugnis in der Regel zwischen 20 und 35 Euro.
Handwerker:innen müssen dafür etwas tiefer in die Tasche greifen. Für den Eintrag in die Handwerksrolle und das Ausstellen der Handwerkskarte berechnen die Handwerkskammern zwischen 200 und 800 Euro.
Für eingetragene Kaufleute (e. K.) und Handelsgesellschaften kommen noch etwa 150 bis 900 Euro für den Eintrag ins Handelsregister dazu. Die Höhe der Gesamtkosten hängt hier von der Rechtsform und der Anzahl der einzutragenden Gesellschafter ab.
Die Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler:innen und Gewerbetreibende
Bist du Freiberufler:in, ist die Anmeldung beim Finanzamt gleichzeitig die Anmeldung deiner Selbstständigkeit. Als Gewerbetreibende:r meldest du dich erst beim Finanzamt an, nachdem du dein Gewerbe bei der zuständigen Stelle angemeldet hast.
In jedem Fall muss die Anmeldung beim Finanzamt innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erfolgen. Um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kommt nun mal niemand herum, der in Deutschland eine Selbstständigkeit anmelden möchte. Denn deine Steuernummer bekommst du erst, nachdem du den Fragebogen beim Finanzamt eingereicht hast. Und die brauchst du für deine unternehmerische Buchhaltung. Sie muss auf all deinen Rechnungen und Gutschriften stehen.
Hinweis: Diese Steuernummer ist speziell für betriebliche Zwecke gedacht und nicht mit der privaten Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zu verwechseln, die dir nach der Geburt zugeteilt wurde.
Möchtest du auch über die Grenzen Deutschlands hinaus Geschäfte machen, benötigst du außerdem eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID). Diese bekommst du zusammen mit deiner Steuernummer zugeschickt, wenn du das entsprechende Feld im Fragebogen ankreuzt.
Registrierung im Steuer-Portal ELSTER
Seit dem 01.01.2021 muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf dem Steuer-Portal ELSTER online ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. Dafür benötigst du eine spezielle Zertifikatsdatei. Hast du schon eine, z. B. weil du deine Steuererklärung online erledigst, kannst du die weiterhin nutzen. Hast du noch keine, musst du eine anfordern.
Da das Ausstellen und Aktivieren eines ELSTER-Zertifikats aufgrund des sicheren, aber auch etwas umständlichen Verifizierungsverfahrens per E-Mail und per Post immer etwas dauert, hat die Finanzbehörde eine besondere Registrierung für Gründer:innen eingeführt.
Du kannst dich jetzt allein mit deiner E-Mail-Adresse registrieren und bekommst ein Software-Zertifikat per E-Mail zugeschickt, mit dem du einen eingeschränkten Zugang zum ELSTER-Portal erhältst. Damit kannst du deinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sofort ausfüllen und senden.
Mit deiner Steuernummer, die dir dein Finanzamt anschließend per Post zuschickt, kannst du dann den vollständigen Zugang freischalten.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Mit dem Ausfüllen des Fragebogens kommt etwas bürokratischer Aufwand auf dich zu, denn der Bogen ist ganze acht Seiten lang. Das Finanzamt möchte eben genau Bescheid wissen – über dich als Person, deine selbstständige Tätigkeit und natürlich die Umsätze und Gewinne, die du mit der Selbstständigkeit, die du anmelden möchtest, voraussichtlich erzielen wirst. Denn die entscheiden, wie du steuerlich eingeordnet wirst, ob, wie oft und in welcher Höhe du Umsatzsteuervorauszahlungen leisten musst.
Hier gibst du auch an, ob du eine hauptberufliche oder eine nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden möchtest und ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.
Es ist wichtig, dass du den Fragebogen korrekt, wahrheitsgemäß und so vollständig und genau wie möglich ausfüllst. Sonst stellt das Finanzamt eventuell Rückfragen und der Prozess zieht sich in die Länge. Und du möchtest dich ja möglichst bald ums Geschäft kümmern können.
Tipp: Lade dir unbedingt eine Kopie deines ausgefüllten Fragebogens zur steuerlichen Erfassung herunter, damit du deine Angaben später nachschauen kannst. Dazu ist der Fragebogen nützlich, wenn du eine:n Steuerberater:in beauftragst.
Sobald du das amtliche Schriftstück mit deiner Steuernummer im Briefkasten findest, ist es geschafft: Du hast deine Selbstständigkeit erfolgreich angemeldet. Nun kannst du deine Angebote vermarkten und anschließend ordnungsgemäß in Rechnung stellen.
Damit du dabei in jeder Hinsicht überzeugst und immer alles im Blick behältst, haben wir für dich ein paar smarte Tools entwickelt, die dich bei der Rechnungsstellung, der steuerlichen Organisation und der Verwaltung deines Betriebs unterstützen – und zwar überall auf der Welt.
Unser mindestens ebenso smartes Team hilft dir gerne weiter, falls du Fragen hast.
Nutze jetzt Xolo für Solos