
Du möchtest dein eigenes Unternehmen gründen? Großartig! Bestimmt weißt du schon, was du anbieten möchtest und welche Materialien, Gerätschaften und Räumlichkeiten du dafür brauchst. Jetzt stellt sich noch die Frage: Welche Rechtsform soll dein Unternehmen haben? GbR, OHG, Ich-AG oder doch lieber einfach ein Einzelunternehmen? Bei der großen Auswahl an Rechtsformen, die es in Deutschland gibt, ist es gar nicht so einfach herauszufinden, welche denn nun am besten zum eigenen Business passt.
Damit du eine gute Entscheidung treffen und mit deinem Unternehmen optimal durchstarten kannst, geben wir dir hier einen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen und ihre Vor- und Nachteile. Am Ende dieses Artikels findest du eine Übersicht, die du als Entscheidungshilfe für dich nutzen kannst.
Die Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland, auch Unternehmensformen genannt, können wir erst einmal ganz grob in Einzelunternehmen und Gesellschaftsformen unterteilen. Unternehmen mit einer Gesellschaftsform sind in der Regel entweder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.
Dazu gibt es einige Sonderformen, die nicht eindeutig der einen oder der anderen Art von Gesellschaft zugeordnet werden können oder die sich durch ihre Art oder Ausrichtung von der konventionellen Personen- oder Kapitalgesellschaft unterscheiden.
Diesen Kategorien lassen sich nun eine ganze Reihe einzelner Rechtsformen zuordnen.
Um es nicht zu kompliziert zu machen, haben wir dir die Wichtigsten hier in einer Liste zusammengefasst.
Diese Rechtsformen werden wir nun genauer unter die Lupe nehmen. Natürlich sind das längst nicht alle, die es hierzulande gibt. Manche Unternehmensformen, zum Beispiel die Investmentaktiengesellschaft (InvAG), die AG & Co. KGaA oder die Stiftung sind jedoch sehr komplex oder verfolgen spezielle Ziele und eignen sich daher nicht für eine zeitnahe Unternehmensgründung. Deshalb haben sie es auch nicht in unsere Liste geschafft.
Hinweis: „Rechtsform“ ist kein festgelegter Begriff unseres Rechtssystems, der irgendwo in einem Gesetz definiert ist. Durch seinen Gebrauch hat sich der Begriff aber in Deutschland durchgesetzt, um die steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Organisation von Unternehmen zu beschreiben und auseinanderhalten zu können.
Hier können wir mit Sicherheit sagen, und das ist wahrscheinlich auch für dich keine große Überraschung: Je zügiger und unkomplizierter die Rechtsform gegründet und gemanagt werden kann, desto häufiger kommt sie in Deutschland vor. Kein Wunder also, dass die Einzelunternehmen hier klar in Führung liegen.
Laut Statistischem Bundesamt gab es 2020 insgesamt fast 3,4 Mio. sogenannte rechtliche Einheiten in Deutschland. Als „rechtliche Einheit“ wird in der Amtssprache eine natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung bezeichnet, die wirtschaftlich tätig ist. Wir sagen auch „Betrieb“ dazu.
Fast 2 Mio. dieser Betriebe waren Einzelunternehmen. Das ist auch die häufigste Rechtsform bei Unternehmen, die wenige – also nur bis zu 10 – oder gar keine Angestellten haben.
Auf dem zweiten Platz rangieren die Kapitalgesellschaften mit etwas mehr als 0,75 Mio. Betrieben. Diese Rechtsformen sind vor allem bei mittleren und großen Betrieben beliebt. – Die meisten der Unternehmen, die 50, 250 oder mehr Angestellte beschäftigen, sind Kapitalgesellschaften.
Erst danach folgen die Personengesellschaften mit etwa 0,4 Mio. Den letzten Platz teilen sich die sonstigen Rechtsformen mit ca. 0,2 Mio. Betrieben.
Die Rechtsform ist sozusagen das rechtliche Gewand, das dein Unternehmen Behörden und anderen Institutionen, Banken und Versicherungen, aber auch der Gesellschaft zeigt. Du bist die Person, die sich in diesem Gewand bewegen muss – zusammen mit deinen Mitgesellschafter:innen, wenn du welche hast. Somit sollte dieses Gewand also bestmöglich zu deinem Gründungsvorhaben und deinen unternehmerischen Zielen passen. Denn das eine, einzig wahre Kleidungsstück, das allen wunderbar steht und alle glücklich macht, gibt es leider auch für Unternehmen nicht.
Die Wahl deiner Rechtsform hat für dich und dein Unternehmen verschiedene Folgen und bestimmt beispielsweise darüber,
Hier ist es also wichtig, eine Entscheidung zu treffen, mit deren Konsequenzen du gut leben und wirtschaften kannst.
Beispiel: Du möchtest eine Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) gründen, um von der geringen Eigenkapitalanlage und der Haftungsbeschränkung dieser Unternehmensform zu profitieren. Die UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch buchführungspflichtig und muss Bilanzen erstellen. Du stellst fest: Du brauchst nicht nur einen Steuerberater, sondern auch jemanden, der sich bei der Buchhaltung unterstützt.
Wenn du mehr über die Bilanzierungspflicht der verschiedenen Unternehmensformen wissen möchtest, lies gern hier weiter: https://blog.xolo.io/de/bilanzierungspflicht-auch-f%C3%BCr-selbstst%C3%A4ndige-und-einzelunternehmen
Wie wir bereits festgestellt haben, ist das Einzelunternehmen die mit Abstand häufigste und damit auch beliebteste Rechtsform in Deutschland. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Gründung mit wenig Aufwand und Kosten verbunden ist.
Wie der Name schon sagt, bestehen Einzelunternehmen nur aus einer natürlichen Person. Sobald du dich selbstständig machst, bist du für den Gesetzgeber Gründer:in und Inhaber:in eines Einzelunternehmens.
Dafür musst du keine komplizierten Verträge abschließen oder langwierige Prozeduren durchlaufen. Ein Anwalt oder Notar ist ebenfalls nicht nötig. Der Gesetzgeber verlangt auch nicht von dir, einen bestimmten Geldbetrag als Kapitaleinlage vorzuweisen oder wirtschaftliche Rücklagen zu bilden. – Was natürlich nicht heißt, dass es keine gute Idee ist, sich ein gewisses Geldpolster für die Anfangsphase und für schlechte Zeiten anzusparen. ;)
Mehr zu diesem Thema erfährst du in unserem Artikel: https://blog.xolo.io/de/einzelunternehmen-gr%C3%BCnden
Als Einzelunternehmer:in genießt du größtmögliche Freiheit beim Aufbau und bei der Ausgestaltung deines Unternehmens. Du brauchst dich mit niemandem abzusprechen, musst niemandem Rechenschaft über deine unternehmerischen Entscheidungen ablegen und deine Gewinne mit niemandem teilen.
Allerdings haftest du für Schäden und Schulden auch selbst in vollem Umfang, mit deinem gesamten privaten Vermögen.
Tipp: Um dem unbegrenzten Haftungsrisiko nicht schutzlos gegenüberzustehen, kann es sinnvoll sein, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die auf deinen Tätigkeitsbereich zugeschnitten ist.
Zur Übersicht:
Vorteile des Einzelunternehmens
Nachteile des Einzelunternehmens
Bei den Einzelunternehmen unterscheiden wir zwei Gruppen: Freiberufler:innen und Gewerbetreibende. Zu welcher Gruppe du gehörst, hängt von der Art der Tätigkeit ab, mit der du als Unternehmer:in deine Einnahmen erwirtschaftest.
Als Freiberufler:in hast du es sogar noch etwas leichter als Gewerbetreibende. Du bist nämlich nicht bilanzierungspflichtig und musst keine doppelte Buchführung betreiben, ganz egal wie hoch deine Einnahmen sind. Du kannst also immer die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, um dem Finanzamt deine Einnahmen und Ausgaben mitzuteilen. Und da du kein Gewerbe betreibst, fallen auch die Gewerbesteuer und die Pflicht zur Mitgliedschaft in der IHK für dich weg. Gut, oder?
Um in den Genuss dieser Vorzüge zu kommen, muss das Finanzamt dich aber zuerst als Freiberufler:in akzeptieren. Denn das ist die Behörde, bei der du deine freiberufliche Selbstständigkeit anmeldest.
Damit das passiert, musst du eine künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit selbstständig ausüben können. Und dafür musst du die entsprechenden Fähigkeiten mitbringen – also ein Studium oder eine entsprechende Ausbildung in der Tasche haben.
Einige Tätigkeiten, die zu den freien Berufen gehören, werden im Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs. 1 EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (§ 1 Abs. 2 PartGG) ausdrücklich genannt. Deshalb spricht man hier auch von „Katalogberufen“. Als Ärztin, Architekt, Ingenieurin, Steuerberater, Rechtsanwältin oder Dolmetscher bist du auf jeden Fall Freiberufler:in.
Hinweis: Für einige dieser Berufe besteht die Pflicht zur Mitgliedschaft in der entsprechenden berufsständischen Kammer, z. B. der Ärztekammer oder der Rechtsanwaltskammer.
Dazu gibt es noch eine Reihe den Katalogberufen ähnliche Berufe, die das Finanzamt ebenfalls als freiberufliche Tätigkeiten anerkennt. Damit hast du auch als Logopäde, Masseurin, Synchronsprecher, Modeschöpferin, Grafiker oder EDV-Beraterin gute Chancen auf die Freiberuflichkeit.
Tipp: Einige Berufe lassen sich nicht so einfach den freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten zuordnen. Um ganz sicher zu sein, frag am besten bei deinem Finanzamt nach. Viele Finanzämter haben heute sogar eine Gründungsabteilung mit freundlichen Beamten, die sich mit solchen Fragen befassen.
Selbstverständlich kannst du auch als Freiberufler:in dein Einzelunternehmen in eine Ein-Personen-GmbH umwandeln oder zusammen mit anderen Unternehmer:innen eine OHG gründen. Kaptalgesellschaften wie die GmbH und Personengesellschaften wie die OHG müssen allerdings ins Handelsregister eingetragen werden und sind daher per Definition Gewerbebetriebe. Somit kannst du dann nicht mehr von den Vorzügen der Freiberuflichkeit profitieren. Und das wäre ja schade.
Zum Glück gibt es auch ein paar Rechtsformen für Freiberufler:innen, die gerne Freiberufler:innen bleiben möchten.
Laut Gesetz sind alle selbstständig tätigen natürlichen Personen Einzelunternehmer:innen. Dazu zählen auch Angehörige der freien Berufe. Hier hätten wir also schon mal die erste mögliche Rechtsform für dich. ;)
Dazu kannst du dich mit anderen Unternehmer:innen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, z. B. ein größeres Projekt zu realisieren.
Möchtest du hingegen zusammen mit anderen Freiberufler:innen einen Betrieb führen, dauerhaft gemeinsam Leistungen anbieten und unter einem gemeinsamen Namen auftreten, kannst du mit deinen Mitstreiter:innen eine Partnergesellschaft (PartG) gründen. Das ist eine Personengesellschaft speziell für Angehörige der freien Berufe, die auch den Besonderheiten dieser Berufe Rechnung trägt.
Weiter unten erfährst du mehr zur GbR und zur PartG.
Zur Übersicht:
Mögliche Rechtsformen für Freiberufler:innen ohne Gewerbebetrieb sind:
Alle Einzelunternehmer:innen, die keine freien Berufe ausüben, gelten automatisch als Gewerbetreibende.
Zu den gewerblichen Tätigkeiten zählen beispielsweise:
Als Gewerbetreibende:r meldest du deine Selbstständigkeit beim Gewerbeamt an und bist dementsprechend auch gewerbesteuerpflichtig. Dazu bist du verpflichtet, Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu sein, oder bei der Handwerkskammer (HWK), wenn du einen Handwerksbetrieb führen möchtest.
Da Gewerbebetriebe bilanzierungspflichtig sind, kommt auch noch die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss und Bilanz auf dich zu. Glücklicherweise erst dann, wenn du kein Kleingewerbe mehr bist, denn der Gesetzgeber hat hier eine Erleichterung für kleinere Betriebe geschaffen: Überschreiten deine Umsätze bzw. Gewinne die entsprechenden Grenzwerte nicht, reicht auch die EÜR.
In unserem Artikel Bilanzierungspflicht 2022 erfährst du mehr über die Bilanzierungspflicht und ab wann sie für dich relevant ist.
Die eingetragene Kauffrau (e.Kfr) bzw. der eingetragene Kaufmann (e.K.) ist sozusagen das handelsrechtliche Upgrade für gewerbliche Einzelunternehmer:innen. Das bekommst, wenn du dich ins Handelsregister eintragen lässt und dadurch „Kaufmann“ im Sinne des Handelsgesetzes (HGB) wirst. Für Gewerbebetriebe, die nicht mehr als Kleingewerbe durchgehen, für Kapitalgesellschaften und für die meisten Personengesellschaften ist der Eintrag Pflicht. Kleingewerbe haben die Möglichkeit, sich freiwillig eintragen zu lassen, um die Kaufmannseigenschaft zu erhalten.
Eingetragenen Kaufleuten wird häufig mehr Vertrauen entgegengebracht als einfachen Selbstständigen. Dieser Eintrag kann also durchaus hilfreich sein, wenn du z. B. Investoren oder Sponsoren suchst oder einen Kredit aufnehmen möchtest, um dein Business voranzubringen.
Tipp: Die Berater:innen bei der IHK können dir Auskunft geben, ob du dich in Handelsregister eintragen lassen musst oder ob ein freiwilliger Eintrag ratsam ist.
Während du als Einzelunternehmer:in größtmögliche Freiheit genießt und nur wenige Vorgaben hast, erhalten Unternehmen durch die Wahl einer Gesellschaftsform einen festeren rechtlichen Rahmen, der mit bestimmten Rechten und Pflichten einhergeht. Das schränkt die Gesellschafter:innen in ihrem Spielraum zwar ein, gibt dem Unternehmen aber auch Sicherheit und Struktur, was gerade für größere Unternehmen vorteilhaft ist.
Zu den Personengesellschaften zählen die OHG, die KG, die PartG und noch einige mehr. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts spielt hier eine Sonderrolle, da sie nicht unbedingt unternehmerische Ziele verfolgen muss.
Wie der Name vermuten lässt, bestehen Personengesellschaften aus mehreren – also mindestens zwei – natürlichen oder juristischen Personen. Dabei muss mindestens eine dieser Personen eine natürliche Person sein, die unbeschränkt haftet, also mit ihrem gesamten privaten Vermögen für die Gesellschaft geradesteht. Dadurch sind vor allem die persönlich haftenden Gesellschafter:innen eng mit ihrem Unternehmen verknüpft.
Kapitalgesellschaften wie die UG, die GmbH und die AG können auch von nur einer natürlichen Person gegründet werden. Die meisten haben aber mehr als nur ein:e Gesellschafter:in. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, das heißt, das Gesetz betrachtet sie als Personen mit Rechten, Pflichten und einer eigenen Identität, obwohl sie keine Menschen sind.
Im Gegensatz zur Personengesellschaft müssen die Gesellschafter:innen in ihrem Unternehmen nicht selbst Hand anlegen und auch die Geschäftsführung nicht selbst übernehmen. Es genügt, dass sie ihr Kapital ins Unternehmen einfließen lassen. Deshalb heißen diese Gesellschaften ja auch „Kapitalgesellschaften“. Je größer die Kapitaleinlage der einzelnen Gesellschafter:innen, desto größer ist auch ihr Recht auf Mitbestimmung bei unternehmerischen Entscheidungen. Entsprechend aufwendig sind die Gesellschaftsverträge, die bei der Gründung aufgesetzt werden müssen.
Der wohl größte Vorteil dieser Gesellschaftsformen ist ihre Haftungsbeschränkung. Die Gesellschafter:innen haften hier in der Regel nur mit ihrer Kapitaleinlage und müssen nicht um ihr persönliches Vermögen fürchten. Die Kapitalgesellschaft haftet somit nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Zur Sicherheit müssen Unternehmen bei der Gründung deshalb einen bestimmten Mindestbetrag an Kapital vorweisen. Dieses „Stammkaptial“ muss stets erhalten bleiben und darf nicht angefasst werden.
Kapitalgesellschaften sind, wie die meisten Personengesellschaften, zum Eintrag ins Handelsregister und zur Bilanzierung verpflichtet. Um für Gläubiger transparent zu sein, müssen sie Ihre Bilanzen außerdem im Bundesanzeiger veröffentlichen.
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Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:
Fangen wir mit der unkompliziertesten Personengesellschaft an. Um eine GbR zu gründen, genügt es, dich mit mindestens einer anderen Person zusammenzuschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Das muss nicht unbedingt ein unternehmerisches Ziel sein, bei dem Gewinne erwirtschaftet werden. Auch die Organisation eines kostenlosen Events oder eine Fahrgemeinschaft stellt bereits eine GbR dar.
Denn ein Gesellschaftsvertrag oder die Anmeldung bei einer Behörde ist nicht nötig, um eine GbR zu gründen. Es reicht, dass du und deine Mitgesellschafter:innen entsprechend handelt. Genauso leicht kann die GbR aber auch wieder aufgelöst werde. Wenn einer der Gesellschafter:innen keine Lust mehr hat und geht, ist die GbR Geschichte. Die gesetzliche Grundlage für die GbR findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 705 BGB). Daher wird die GbR manchmal auch „BGB-Gesellschaft“ genannt.
Die Gesellschafter:innen einer GbR haften vollumfänglich und haben alle die gleichen Rechte und Pflichten, sind also gleichberechtigt. Personen, die im Handelsregister stehen und handelsrechtlich als „Kaufmann“ gelten, können keine GbR gründen – denn dafür gibt es ja die Handelsgesellschaften.
Daher ist deine GbR auch nicht buchführungspflichtig.
Gerade aus diesem Grund ist diese Rechtsform auch für Freiberufler:innen geeignet, die zusammen ihre Leistungen anbieten oder Projekte realisieren möchten.
Tipp: Bei ernsthafteren Gemeinschaftsprojekten, z. B. einer Social-Media-Agentur oder einer Gemeinschaftspraxis, empfiehlt es sich, auch ohne Pflicht einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. So kannst du unnötige Schwierigkeiten oder sogar Rechtsstreitigkeiten oft vermeiden.
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Vorteile der GbR
Nachteile der GbR
Die OHG ist gewissermaßen das handelsrechtliche Gegenstück zur GbR. Hier sind es nämlich mindestens zwei Kaufleute, die sich zusammenschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Gründung einer OHG ist mit relativ wenig Aufwand verbunden. Allerdings musst du deine OHG ins Handelsregister eintragen lassen, wodurch Notar- und Gerichtskosten anfallen.
Hinweis: Eine GbR, die ins Handelsregister eingetragen wird, verwandelt sich dadurch automatisch in eine OHG.
Da Handelsgesellschaften buchführungspflichtig sind, bringt eine OHG einen höheren bürokratischen Aufwand mit sich als ein Kleingewerbe oder eine GbR.
Bei der OHG haften du und deine Mitgesellschafter:innen ebenfalls unbeschränkt in vollem Umfang für die Verbindlichkeiten eurer Gesellschaft.
In der Regel sind alle Gesellschafter:innen gleichermaßen an der Geschäftsführung und an Entscheidungen für das Unternehmen beteiligt. Ihr könnt aber einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und darin festhalten, dass ihr eine andere Regelung für euch vereinbart habt und z. B. nur eine Person die Geschäftsführung übernimmt. Die genauen gesetzlichen Regelungen für die OHG stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB).
Die OHG ist in der Geschäftswelt gern gesehen, da jeder weiß: Hier sind Kaufleute am Werk, die mit ihrem Privatvermögen für den Betrieb geradestehen.
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Nachteile der OHG
Diese Rechtsform ist quasi der Exot unter den Personengesellschaften, denn die Gesellschater:innen sind hier nicht gleichberechtigt und nehmen verschiedene Rollen ein. Vielleicht ist die KG deshalb die Personengesellschaft, die in Deutschland am seltensten gegründet wird
Mindestens ein:e Gesellschafter:in muss ein sogenannter „Komplementär“ sein. Als Komplementär haftest du vollumfänglich mit deinem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen. Dafür leitest und führst du das Unternehmen auch eigenverantwortlich und kannst sagen, wo’s langgeht.
Und mindestens ein:e Gesellschafter:in muss ein sogenannter „Kommanditist“ sein, der einen gewissen Kapitalbetrag in das Unternehmen einbringt. Daher kommt auch der Name „Kommanditgesellschaft“. Der Kommanditist haftet nicht vollumfänglich, sondern nur mit seiner Kapitaleinlage. Dafür wird er entsprechend am Gewinn beteiligt.
Eine KG besteht häufig aus einem Komplementär und mehreren Kommanditisten, die lediglich Geldgeber sind, nicht aktiv bei den laufenden Geschäften mitwirken und eigentlich nicht viel zu sagen haben.
Als Komplementär bist du deinen Kommanditisten zwar keine Rechenschaft schuldig, doch wenn ihnen dein Kurs nicht gefällt, können sie sich ausklinken – und ihr Kapital mitnehmen.
Damit die Rollenverteilung samt Rechten und Pflichten klar ist, muss bei der Gründung ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden.
Als Handelsgesellschaft ist die KG bilanzierungspflichtig und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Über die Gesetzesgrundlage kannst du dich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB) informieren.
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Vorteile der KG
Nachteile der KG
Wie oben schon gesagt, ist die Partnergesellschaft (PartG) speziell auf Angehörige der freien Berufe zugeschnitten, die sich zusammentun und gemeinsam als Gesellschaft auftreten möchten. Welche freien Berufe sich hier zusammenschließen dürfen und was es bei dieser Rechtsform sonst noch zu beachten gibt, kannst du im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetz (HGB) nachlesen.
Die Gründung gestaltet sich ähnlich wie bei der OHG, nur dass du statt eines Gesellschaftsvertrags einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen musst und deine Partnergesellschaft nicht ins Handelsregister, sondern ins Partnerschaftsregister eingetragen wird. Dafür benötigst du einen Notar, der ein paar Gebühren kostet.
In deinem Partnerschaftsvertrag muss folgendes festgehalten werden:
Da die PartG nur von Freiberufler:innen gegründet und geführt werden kann, gilt sie nicht als Handelsgewerbe und muss weder Gewerbesteuer zahlen noch Bilanzen erstellen. Für die Gewinnermittlung dürft ihr die EÜR nutzen und könnt eure Buchhaltung selbstbestimmt organisieren.
In der PartG haften du und deine Partner:innen ebenfalls unbeschränkt, mit allen geschäftlichen und privaten Vermögenswerten. Es gibt aber einen besonderen Unterschied zu anderen Rechtsformen: Bei Schäden durch berufliche Fehler haften nur die Partner:innen, die auch tatsächlich an dem jeweiligen Projekt beteiligt waren. Für alles andere (Miete, Ausstattung, Kredite etc.) haftet ihr gemeinsam.
Seit 2013 gibt es die PartG auch in der Variante „mit beschränkter Haftung“. Um eine „PartG mbH“ zu gründen, müssen die Partner:innen allerdings eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung mit einer bestimmten Mindestversicherungssumme abschließen.
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Vorteile der PartG
Nachteile der PartG
Die GmbH eignet sich für Gewerbetreibende beinahe aller Tätigkeitsbereiche und Branchen und ist die am häufigsten gegründete Kapitalgesellschaft in Deutschland. Rechtsgrundlage bilden das GmbH-Gesetz (GmbHG), das Handelsgesetz (HGB) sowie das Umwandlungsgesetz (UmwG) und die Insolvenzordnung (InsO).
Hier haften die Gesellschafter:innen nur mit ihrer Kapitaleinlage. Dein Privatvermögen ist also sicher.
Gerade das macht die GmbH auch für Start-ups und Solopreneur:innen mit risikoreicheren Geschäftsvorhaben attraktiv. In den meisten Fällen wird eine GmbH zwar von mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet. Du kannst deine GmbH aber auch allein als Ein-Personen-GmbH gründen und führen. Allerdings musst du dann sämtliche Posten in deiner GmbH (Gesellschafter, Geschäftsführer, Gesellschaftsversammlung) selbst bekleiden.
Und wie jede andere GmbH benötigt auch die Ein-Personen-GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, wovon mindestens 12.500 Euro bei der Gründung auf dem Konto liegen müssen.
Die Gründung erfordert einige Formalitäten und erfolgt in drei Stufen:
Seit 2008 erlaubt der Gesetzgeber ein vereinfachtes Gründungsverfahren, wenn deine GmbH einen Geschäftsführer und maximal 3 Gesellschafter hat.
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Nachteile der GmbH
Die UG (haftungsbeschränkt) ist sozusagen eine GmbH in Ausbildung. Rechte, Pflichten, Aufbau und Organisation unterscheiden sich nicht großartig von denen der GmbH. Auch die Gründung läuft, abgesehen von ein paar minimalen Abweichungen, wie bei einer GmbH ab. Hier kannst du aber ebenfalls das vereinfachte Gründungsverfahren nutzen.
Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied: Für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) brauchst du nur ein Stammkapital von mindestens einem Euro. Daher wird diese Rechtsform auch gern „Mini-GmbH“ oder „Ein-Euro-GmbH“ genannt.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist dadurch vor allem bei Existenzgründer:innen beliebt, die nicht so viel Startkapital zur Verfügung haben. Denn durch diese Rechtsform kommst du in den Genuss einer Haftungsbeschränkung, auch wenn du noch keine 25.000 Euro zusammengespart hast.
Tipp: In der Praxis kann es aber durchaus sinnvoll sein, etwas mehr Startkapital in deine UG (haftungsbeschränkt) einzubringen, damit du deine Gründungskosten von der Steuer absetzen kannst und hier nicht doch mit deinem Privatvermögen in die Bresche springen musst.
Dafür bist du allerdings verpflichtet, mindestens 25 % deines Jahresgewinns als Rücklage beiseitezulegen – und zwar so lange, bis 25.000 Euro zusammengekommen sind. Dann kannst du deine UG (haftungsbeschränkt) relativ unkompliziert in eine GmbH umwandeln, musst du aber nicht.
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Vorteile der UG (haftungsbeschränkt)
Nachteile der UG (haftungsbeschränkt)
Kommen wir zur Königin der Kapitalgesellschaften, der Rechtsform für das Big Business: Die AG ist die optimale Gesellschaftsform für dich, wenn du etwas ganz Großes vorhast. Beispielsweise wenn du neue Märkte erobern möchtest und viel Kapital brauchst, dafür aber nicht Kopf und Kragen – also deine private finanzielle Existenz – riskieren möchtest.
Denn als Kapitalgesellschaft haftet auch die AG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen und die einzelnen Gesellschafter nur mit ihrer Kapitaleinlage. Durch die Ausgabe von Aktien kann deine AG relativ schnell und unkompliziert ihr Eigenkapital aufstocken.
Dafür brauchst du aber auch ein großes Grundkapital: Mindestens 50.000 Euro, aufgesplittet in Aktien, sind erforderlich. Und es kommt ein recht aufwendiges Gründungsverfahren auf dich zu, das in drei Stufen erfolgt:
Da die AG ebenfalls von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann, ist auch eine Ein-Personen-AG möglich. Doch auch die benötigt alle Organe, die für die AG vorgeschrieben sind.
Klingt nach einer großen Aufgabe – und das ist es auch. Aber als Gründer:in einer AG liebst du ja große Aufgaben. ;)
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Vorteile der AG
Diese Gesellschaftsform ist eine ausgefallene Variante der Personengesellschaft und kommt recht selten vor. Im Prinzip ist die GmbH & Co. KG aufgebaut und organisiert wie eine klassische KG: Es gibt einen Komplementär und einen oder mehrere Kommanditisten.
Allerdings wird hier die Rolle des vollumfänglich haftenden Komplementärs von einer GmbH ausgefüllt – und die haftet eben nur mit ihrer Stammeinlage. So wird daraus eine beschränkt haftende Personengesellschaft.
Das bringt einen hohen bürokratischen Aufwand, aber auch ein paar steuerliche Vorteile mit sich.
Was die GmbH & Co. KG an Haftungsbeschränkung gewinnt, verliert sie dafür an Vertrauenswürdigkeit. Bei Banken und Investoren wird diese Gesellschaftsform eher skeptisch betrachtet.
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Vorteile der GmbH & Co. KG
Nachteile der GmbH & Co. KG
Die Stille Gesellschaft ist eine besondere Form der GbR. Nach außen hin ist die StG nicht als solche erkennbar, da sie nur intern besteht.
Eine StG entsteht, wenn sich eine natürliche oder juristische Person durch eine Vermögenseinlage oder Arbeitsleistung an einem Betrieb beteiligt. Das kann ein Handelsgewerbe, aber auch ein freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Betrieb sein. Für ihre Einlage werden die stillen Gesellschafter:innen am Gewinn beteiligt, treten aber sonst nicht in Erscheinung und haben auch keine Entscheidungsbefugnis.
So, nun hast du einen guten Überblick über die häufigsten und wichtigsten Rechtsformen in Deutschland, die sich für eine Unternehmensgründung eignen. Jetzt darfst du entscheiden, welche Rechtsform für dich als Selbstständige:r die richtige ist.
Damit du eine kluge Wahl treffen kannst, mit der du in deinem Unternehmen auf lange Sicht glücklich wirst, haben wir dir hier eine kleine Entscheidungshilfe bereitgestellt:
Bedingung |
Mögliche Rechtsform |
Du möchtest dich allein selbstständig machen und Einzelkämpfer:in bleiben: |
Einzelunternehmen / e. K. / Ein-Personen-UG / Ein-Personen-GmbH / (Ein-Personen-AG) |
Du bist Gewerbetreibende:r und möchtest mit mindestens einer weiteren Person gemeinsam gründen: |
GbR / OHG / KG / UG / GmbH / AG |
Du bist Freiberufler:in, möchtest die Vorzüge deines freien Berufs behalten und mit mindestens einer weiteren Person gemeinsam gründen: |
GbR / PartG |
Du möchtest viel Gestaltungsfreiheit und Entscheidungsspielraum haben |
Einzelunternehmen / GbR / KG / UG / AG |
Du möchtest möglichst schnell gründen |
Einzelunternehmen / GbR |
Dein Unternehmen soll möglichst schnell wachsen |
KG / AG |
Du möchtest nicht mit deinem Privatvermögen für unternehmerische Verbindlichkeiten haften |
GmbH / GmbH & Co. KG / UG / AG |
Du hast nicht viel Startkapital zur Verfügung |
Einzelunternehmen / GbR / PartG / e. K. / OHG / KG / UG |
Du möchtest möglichst wenig Bürokratieaufwand haben |
Einzelunternehmen / GbR / PartG |
Du wünschst dir eine vertrauenswürdige Rechtsform für dein Unternehmen |
e. K. / PartG / OHG / KG / GmbH / AG |
Welche Rechtsform du auch wählst und wo immer deine zukünftige GbR, Mini-GmbH oder Ich-AG stationiert sein wird – wir stehen dir zur Seite.
Unserer smarten Organisations-, Rechnungs- und Steuer-Tools sorgen dafür, dass du einen professionellen Auftritt hinlegst und stets den Überblick über dein Business behältst.
Und unser engagiertes Team ist immer für dich da, wenn du Fragen hast.
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