Einzelunternehmen gründen: So klappt’s mit der Solo-Selbstständigkeit

Xolo
Geschrieben von Xolo
on April 01, 2022

Du hast beschlossen, dein eigener Chef zu sein und möchtest zukünftig auf eigenen Beinen stehen. Wenn das möglichst zeitnah, unkompliziert und ohne viel Aufwand vonstattengehen soll, empfehlen wir dir, ein Einzelunternehmen zu gründen. Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand beliebteste Unternehmensform und wird in Deutschland am häufigsten gegründet. Hier erfährst du alles Wichtige rund um das Einzelunternehmen und bekommst eine praktische Checkliste an die Hand, mit der du Schritt für Schritt dein Einzelunternehmen gründen kannst.

Was ist ein Einzelunternehmen

Die Bezeichnung verrät es bereits: Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das einer einzelnen natürlichen Person gehört. Sobald du dich mit deiner Geschäftsidee erfolgreich selbstständig gemacht hast, ohne eine bestimmte Rechtsform für dein Unternehmen zu wählen, hast du automatisch ein Einzelunternehmen gegründet.

Das hat für dich viele Vorteile, bringt aber auch Risiken mit sich, die du dir bewusst machen solltest, bevor du mit der Gründung deines Einzelunternehmens beginnst. So kannst du dich optimal auf alle Eventualitäten vorbereiten und mit gutem Gefühl dein Geschäft starten.

Einzelunternehmen gründen: Vorteile und Nachteile

Vorteile

Als Inhaber:in deines Einzelunternehmens gehört dein Unternehmen dir ganz allein. Du bist der Boss und entscheidest, wie du dein Unternehmen aufbaust, wie du den Unternehmensauftritt und das Marketing gestaltest und mit wem du Geschäfte machst. Für deine unternehmerischen Entscheidungen brauchst du von niemandem eine Erlaubnis oder Genehmigung. Von deinen Gewinnen musst du ebenfalls niemandem etwas abgeben, die wandern ausschließlich in deine eigene Tasche – oder besser: auf dein Geschäftskonto (siehe weiter unten). ;) 

Das bedeutet aber nicht, dass du unbedingt alles allein machen musst: Du kannst Angestellte oder freie Mitarbeiter:innen beschäftigen, die dich bei deinen täglichen To-dos unterstützen und dir helfen, dein Unternehmen wachsen zu lassen. 

Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmensformen ist die Gründung eines Einzelunternehmens recht unkompliziert, kostengünstig und schnell erledigt, denn dafür brauchst du keine bestimmten Verträge oder rechtliche Unterstützung. Du musst auch kein Start- oder Stammkapital vorweisen oder Rücklagen bilden. Weiter unten erfährst du, was du für die Gründung deines Einzelunternehmens benötigst und welche Schritte du gehen musst.

Nachteile

Alleinige Inhaberschaft bedeutet auch alleinige Verantwortung. Entsteht ein Schaden oder geht etwas schief, stehst du selbst für dein Einzelunternehmen gerade, und zwar mit deinem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen. Einzelunternehmen sind nämlich nicht haftungsbeschränkt.

Wirst du krank oder fühlst dich überlastet, musst du auch selbst für die nötige Erholungspause Sorge tragen und dich darum kümmern, dass die wichtigsten Aufgaben trotzdem erledigt werden, zum Beispiel von Angestellten oder vertrauenswürdigen Stellvertreter:innen. Eine gute Organisation ist deshalb ungemein wertvoll.

Welche Typen von Einzelunternehmen gibt es?

In Deutschland gibt es drei verschiedene Typen von Einzelunternehmer:innen: freiberuflich Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Diese drei Typen unterscheiden sich in der Art ihrer Gründung und den steuerlichen und rechtlichen Pflichten, die sie zu erfüllen haben. Du kannst dir nicht frei aussuchen, zu welchem Typ du gehörst, denn das wird durch die Tätigkeit bestimmt, mit der du als Einzelunternehmer:in dein Geld verdienen wirst.

Gewerbetreibende

Alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf Dauer und mit Gewinnerzielung ausgeführt werden, gelten als Gewerbe, wenn sie nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten oder zur Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft) gehören und nicht aus reiner Vermögensverwaltung bestehen.

Unternehmen, die etwas herstellen oder verarbeiten, z. B. in der Industrie und im Handwerk, die mit etwas handeln oder etwas vermitteln, sind Gewerbebetriebe. Aber auch einige Dienstleistungen gelten als gewerbliche Tätigkeiten, wenn es keine Tätigkeiten höherer Art sind, die zu den freien Berufen gezählt werden.

Gründung eines gewerblichen Einzelunternehmens

Möchtest du ein gewerbliches Einzelunternehmen gründen, musst du bei deinem zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden und bist dementsprechend gewerbesteuerpflichtig. Ist dein Gewerbe zulassungspflichtig, erlaubnispflichtig oder genehmigungspflichtig, benötigst du für die Gewerbeanmeldung die entsprechenden Nachweise und Genehmigungen. Danach folgen die Anmeldung beim Finanzamt, die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) und die Registrierung bei der Berufsgenossenschaft.

Weiter unten erfährst du mehr über die einzelnen Schritte.

Freiberufler:innen

Freiberufler:innen sind Einzelunternehmer:innen, die eine sogenannte Tätigkeit höherer Art ausüben, für die eine spezielle Qualifizierung wie ein Studium, eine extra Ausbildung oder eine besondere Begabung nötig ist. 

Im Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs. 1 EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (§ 1 Abs. 2 PartGG) findest du eine Liste mit Tätigkeiten, die als freie Berufe anerkannt sind. Schriftstellerische, erzieherische, künstlerische, wissenschaftliche und unterrichtende Tätigkeiten, aber auch Tätigkeiten, die den im Gesetz genannten Berufen ähnlich sind, gelten als freie Berufe.

Gründung eines freiberuflichen Einzelunternehmens

Als Freiberufler:in hast du es bei der Gründung deines Einzelunternehmens besonders einfach. Du brauchst kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, keine Gewerbesteuer zahlen und dich auch nicht bei der IHK oder der HWK melden. Dein freiberufliches Einzelunternehmen meldest du lediglich beim Finanzamt an. Das entscheidet im Zweifelsfall auch, ob dein Beruf zu den freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten gehört. Das Finanzamt ist somit definitiv deine erste Anlaufstelle.

Je nach Beruf kann dazu noch eine Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer, der Ärztekammer oder einer anderen berufsständischen Kammer auf dich zukommen.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Land- und Forstwirt:innen beschäftigen sich mit sogenannter „Urproduktion“. Das bedeutet, sie nutzen regelmäßig den natürlichen Boden auf wirtschaftliche Weise, um Nahrungsmittel sowie pflanzliche und tierische Rohstoffe zu gewinnen.

Darunter fallen Tätigkeiten wie Acker- und Gartenbau, Gemüse-, Obst- und Weinbau, Forstwirtschaft, Imkerei und Binnenfischerei, Tierzucht und -haltung sowie die Gewinnung tierischer Erzeugnisse.

Gründung eines land- oder forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens

Als Land- oder Forstwirt:in musst du ebenfalls kein Gewerbe anmelden und bist auch nicht gewerbesteuerpflichtig. Der Verkauf deiner Roherzeugnisse wird nicht als Gewerbe betrachtet, solange du diese nicht in irgendeiner Weise weiterarbeitet und daraus Wurst, Käse oder Marmelade hergestellt hast. Dafür benötigst du zahlreiche Genehmigungen und musst dich bei verschiedenen Behörden wie der Tierseuchenkasse, dem Veterinäramt und der Lebensmittelüberwachungsbehörde melden. Und natürlich müssen auch land- und forstwirtschaftliche Einzelunternehmen beim Finanzamt angemeldet werden.

Außerdem bist du zur Mitgliedschaft in der Landwirtschaftskammer (LwK) verpflichtet.

Welche Rechtsformen für dein Einzelunternehmen möglich sind

„Einzelunternehmer:in“ ist bereits eine gültige Rechtsform. Und die hast du fast schon. Toll, oder? ☺ 

Darüber hinaus stehen dir verschiedene weitere Rechtsformen offen, die du für dein Unternehmen wählen kannst.

Eingetragene Kaufleute

Auch wenn du kein „Kaufmann“ im Sinne des Handelsgesetzes bist, hast du die Möglichkeit, dich freiwillig ins Handelsregister eintragen zu lassen und dadurch die sogenannte „Kaufmannseigenschaft“ zu erhalten. Dadurch hast du mehr Freiheit bei der Namensgebung deines Unternehmens und genießt höheres Vertrauen bei Geldgebern, Kunden und Geschäftspartnern.

Ein freiwilliger Eintrag ins Handelsregister ist nur gewerblichen Einzelunternehmer:innen sowie größeren Land- und Forstwirtschaftsbetrieben vorbehalten. Als Freiberufler:in kannst du dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.

Für gemeinsame Projekte: die GbR

Für Gemeinschaftsprojekte wie beispielsweise die gemeinsame Betreuung eines größeren Kunden, eine gemeinsame Workshop-Reihe oder ein gemeinsames Angebot kannst du eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Vor allem, wenn die Zusammenarbeit nur vorübergehend oder in begrenztem Ausmaß stattfindet, alle aber weiterhin eigene Unternehmensziele haben, ist die GbR eine gute Wahl. Denn die Gründung erfordert keine besonderen Formalitäten, das gemeinsame zielorientierte Handeln reicht aus. Endet das Gemeinschaftsprojekt, löst sich die GbR automatisch auf.

Ein-Personen-Kapitalgesellschaften

Wenn du für dein Unternehmen nicht dein gesamtes privates Vermögen riskieren möchtest und lieber eine Haftungsbeschränkung willst, kannst du auch eine Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) oder eine Ein-Personen-GmbH gründen. Rechtlich gesehen bist du dann aber kein:e Einzelunternehmer:in mehr, sondern geschäftsführende:r Gesellschafter:in einer Kapitalgesellschaft. Die Gründung ist hier um einiges aufwändiger und kostenintensiver. Und du bist von vornherein zur Bilanzierung und zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet.

In unserem Artikel Rechtsformen für Unternehmen kannst du nachlesen, welche Vor- und Nachteile mit der UG, der GmbH und verschiedenen anderen Rechtsformen einhergehen.

Bilanzierungspflicht für Einzelunternehmen

Die gute Nachricht zuerst: Einzelunternehmen sind nicht grundsätzlich bilanzierungspflichtig. Diese Pflicht besteht nur für gewerbliche Unternehmen und Urproduktionsbetriebe, für Freiberufler:innen nicht.
Die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss und Bilanz kommt aber erst dann auf dich zu, wenn dein gewerbliches Einzelunternehmen mehr als 600.000 Euro Umsatz oder mehr als 60.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaftet. Bis dahin ist dein Unternehmen ein sogenanntes „Kleingewerbe“.
Das gilt auch für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Die werden allerdings auch dann bilanzierungspflichtig, wenn die bewirtschafteten Flächen einen höheren Wert als 25.000 Euro haben.
Als Freiberufler:in, Kleingewerbetreibende:r und kleinerer Land- und Forstwirtschaftsbetrieb bist du also von der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung befreit.

Du möchtest mehr zum Thema doppelte Buchführung und Bilanzierung wissen? Dafür haben wir einen extra Artikel für dich: Bilanzierungspflicht 2022

Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens

Wie bereits erwähnt, musst du für die Gründung deines Einzelunternehmens keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Du bist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Kapital vorzuweisen oder komplizierte Verträge aufzusetzen.
Allerdings benötigst du für manche Tätigkeiten bestimmte Zulassungen und Genehmigungen, damit du diese selbstständig ausüben darfst. Informiere dich im Vorfeld genau, was für deine Gründung nötig ist, sodass du alle erforderlichen Behördengänge rechtzeitig erledigen kannst. Dann steht deiner Zukunft als Einzelunternehmer:in nichts im Weg.

Hast du die Anmeldung beim Finanzamt und / oder beim Gewerbeamt erfolgreich abgeschlossen, ist dein Einzelunternehmen offiziell gegründet und du kannst damit beginnen, deine Leistungen oder Produkte auf dem Markt anzubieten.

Schritt für Schritt dein Einzelunternehmen gründen

Da du das Wichtigste nun erfahren hast, kommt jetzt der praktische Teil. Wenn du die folgenden 12 Punkte Schritte für Schritt durchführst und unsere Checkliste Stück für Stück abhakst, ist dein Weg in die Solo-Selbstständigkeit bald geschafft.

Einzelunternehmen gründen: deine Checkliste

1. Geschäftsidee finden und prüfen

Um erfolgreich Geschäfte machen zu können brauchst du logischerweise eine gute Geschäftsidee. Der sehnsüchtig erwartete Geistesblitz ist bei dir noch nicht eingeschlagen? Wirf doch mal einen Blick in unseren Artikel Ideen für deine Selbstständigkeit. Eventuell ist dort etwas Passendes für dich dabei. 

Hast du deine Geschäftsidee gefunden, solltest du vor der Gründung sorgfältig prüfen, ob das, was du anbieten möchtest, auch gebraucht und auf dem Markt nachgefragt wird. Benötigt die Welt wirklich einen Teeautomaten, der gleichzeitig auch als Wecker, Radio und digitaler Kalender genutzt werden kann? Wie viele Leute finden deine Chiasamen-Himbeer-Kekse genauso lecker wie du?
Ein paar Marktforschungsmaßnahmen, z. B durch Umfragen, Testaktionen oder Probeverkostungen, können wertvolle Erkenntnisse liefern.

Tipp: Weißt du bereits, dass es für dein Angebot Bedarf, aber auch entsprechend viel Konkurrenz gibt, kann eine gute Positionierung oder Spezialisierung helfen, dich von deinem Mitbewerb abzugrenzen. Wie viele andere bieten schon Webdesign speziell für Fitnessbetriebe oder Stressmanagement für Lehrkräfte an?!

2. Namensfindung

Sobald das Angebot steht, folgt der nächste Schritt: Wie soll dein Einzelunternehmen heißen? Wenn du (noch) keine Kaufmannseigenschaft hast, also nicht im Handelsregister stehst, musst du dein Einzelunternehmen mit deinem eigenen bürgerlichen Namen anmelden. Mindestens einer deiner Vornamen muss dabei ausgeschrieben sein. Du kannst deinen Namen aber durch eine Bezeichnung ergänzen, die Aufschluss über deine Branche gibt und dich z. B. „Bio-Konditorei Daniela Buchholz“ nennen.
Für deinen Marktauftritt kannst du aber eine sogenannte „Branchenbezeichnung“ oder „Etablissement-Bezeichnung“ wählen und beispielsweise als „Café Himbeere“ oder „Sporty Websites“ in Erscheinung treten. Auf allen rechtsgeschäftlichen Unterlagen wie Auftragsbestätigungen und Rechnungen müssen die Pflichtangaben, also Name und Vorname, jedoch mit angegeben werden.

Als eingetragener Kaufmann (e. K.) oder eingetragene Kauffrau (e. Kfr.) hast du das Recht, eine Firma zu führen, und kannst deinen Unternehmensnamen frei wählen. Auch Fantasienamen sind möglich. Trotzdem sollte der Name zum Unternehmen passen und keine Verwirrung stiften, denn das könnte sich nachteilig aufs Geschäft auswirken.

3. Businessplan erstellen

So ein Businessplan ist eine praktische Sache. Darin führst du für dich auf, was du für dein Einzelunternehmen alles brauchst, welche laufenden Kosten und welche Investitionen zu tätigen sind. So weißt du, wie hoch deine monatlichen Einnahmen sein müssen, damit dein Einzelunternehmen schwarze Zahlen schreibt, und kannst deine Angebote entsprechend kalkulieren. Und du weißt, wie viel Startkapital du brauchst, um gut gerüstet anzufangen. Denn auch wenn du nicht verpflichtet bist, ein bestimmtes Stammkapital mitzubringen, ist eventuell ein kleineres oder größeres Polster vonnöten, um dein Unternehmen angemessen auszustatten und in den ersten Monaten ausreichend Sicherheit zu haben.

Wenn du keinen Kredit oder Gründungszuschuss beantragen willst, muss dein Businessplan kein seitenlanges Dokument sein, in dem du minutiös erklärst, was du als Einzelunternehmer:in alles zu tun gedenkst. Hier reicht eine vernünftige Aufstellung, die dir hilft, einen guten Überblick zu gewinnen und zu behalten.

4. Geschäftskonto eröffnen

Solange du Einzelunternehmer:in bist und keine UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft gegründet hast, verlangt weder der Gesetzgeber noch das Finanzamt von dir, bereits vor oder während der Gründung ein Geschäftskonto einzurichten. Für erste Ausgaben und Einnahmen kannst du auch erst einmal dein Privatkonto nutzen. Ein Geschäftskonto hilft dir allerdings, geschäftliche und private Finanzen besser auseinanderzuhalten und die finanzielle Situation deines Unternehmens im Auge zu behalten.

Auf diese Weise verbringt auch dein:e Steuerberater:in weniger Arbeitszeit damit, die einzelnen Buchungen zuzuordnen – wodurch du wiederum Geld sparst.

Tipp: Vergleiche sorgfältig und prüfe genau, ob dir dein zukünftiges Geschäftskonto alle Services bietet, die du für dein Einzelunternehmen brauchst. Eröffnest du einen Imbiss oder ein Ladengeschäft, musst du beispielsweise Bargeldeinzahlungen vornehmen können. Viele Direktbanken tun sich damit schwer oder verlangen hohe Gebühren.

5. Zulassungen und Genehmigungen besorgen

Kümmere dich am besten rechtzeitig um alle Zulassungen, Genehmigungen und Nachweise, die für deine Art des Betriebs eventuell vorgeschrieben sind. So hast du bei der Anmeldung deines Einzelunternehmens alles Wichtige parat und deine Gründung geht reibungslos über die Bühne.

Ein Führungszeugnis, das du beispielsweise für den Handel mit Fahrrädern, Kraftfahrzeugen, Edelsteinen und Computern benötigst, kannst du bei deinem Einwohnermeldeamt beantragen. Ein Gesundheitszeugnis bekommst du nach einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt.

Möchtest du einen Handwerksbetrieb gründen, in dem ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird, benötigst du eine Handwerkskarte. Die bekommst du nach deinem Eintrag in die Handwerksrolle, für die du einen Meisterbrief vorlegen musst. Wenn du diese Qualifikation selbst nicht mitbringst, kannst du alternativ ein:e Betriebsleiter:in mit Meisterbrief einstellen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

6. Eintrag ins Handelsregister (für Kaufleute)

Willst du dein gewerbliches Einzelunternehmen von Anfang an als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau (e. K.) gründen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Eintrag ins Handelsregister. Solange du nicht dazu verpflichtet bist, kannst du dich auch zu einem späteren Zeitpunkt freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, wenn du die Kaufmannseigenschaft erhalten möchtest.

Handelsgesellschaften wie die OHG, die KG, die GMBH und die UG (haftungsbeschränkt) müssen allerdings bereits bei der Gründung ins Handelsregister eingetragen werden.

Für diesen Eintrag brauchst du einen Notar, der den elektronischen Antrag aufsetzt und die erforderlichen Dokumente beim zuständigen Registergericht vorlegt.

7. Anmeldung beim Gewerbeamt (für alle Gewerbetreibenden)

Als Gewerbetreibende:r benötigst du einen Gewerbeschein, um mit deinem Einzelunternehmen offiziell in Aktion treten und Geschäfte machen zu dürfen. Den stellt dir das Gewerbeamt aus, nachdem du dein Gewerbe dort angemeldet hast. Neben dem ausgefüllten Anmeldeformular musst du dafür deinen Reisepass mit Meldebestätigung oder deinen Personalausweis vorlegen und natürlich alle Nachweise und Genehmigungen, die für dein Gewerbe vorgeschrieben sind. Bist du kein:e deutsche:r Stattsbürger:in, ist außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

8. Anmeldung bei der IHK, HWK, LwK oder Standeskammer

Nach deiner Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt u. a. das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer (HWK) über die Gründung deines gewerblichen Einzelunternehmens. In vielen Fällen tritt die IHK oder die HWK anschließend auf dich zu und schickt dir ein Anmeldeformular für deine Pflichtmitgliedschaft. Geschieht das nicht, nimmst du die Anmeldung einfach selbst in die Hand. Denn bei einer der beiden Kammern musst du in jedem Fall Mitglied sein, wenn du ein Gewerbe betreibst.

Hinweis: Ist dein Einzelunternehmen ein sogenannter Mischbetrieb, weil du beispielsweise handwerkliche und industrielle Produktionsmethoden kombinierst, bist du eventuell zur Mitgliedschaft in beiden Kammern verpflichtet. Die Beiträge werden dann anteilig zwischen IHK und HWK aufgeteilt. Genauere Infos dazu kannst du bei beiden Kammern erfragen.

Als Land- oder Forstwirtin meldest du dich bei der Landwirtschaftskammer an, wenn du in einem nördlichen oder westlichen Bundesland tätig bist. Liegt dein Betrieb in einem östlichen oder südlichen Bundesland, ist das dortige Landwirtschaftsamt für dich zuständig. Beide Institutionen kümmern sich um die Agrarverwaltung, übernehmen Beratungen und bieten verschiedene Fort- und Weiterbildungen an.

Auch Angehörige einiger freier Berufe müssen Mitglied in einer Standeskammer sein.

Zu diesen sogenannten kammerfähigen freien Berufen zählen:

  • Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen
  • Apotheker:innen und Psychotherapeut:innen
  • Architekt:innen und beratende Ingenieur:innen
  • Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
  • Notar:innen, Rechts- und Patentanwält:innen

Gehört dein Beruf dazu, musst du dich bei der entsprechenden Standeskammer registrieren, wenn du dein Einzelunternehmen gründest.

9. Anmeldung beim Finanzamt

Nun folgt der letzte Schritt der eigentlichen Gründung: Du musst dein Einzelunternehmen noch beim Finanzamt anmelden – und zwar innerhalb von vier Wochen, nachdem du deine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen hast.
Das erledigst du heutzutage online auf dem digitalen Steuer-Portal ELSTER. Hier füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und übermittelst diesen anschließend elektronisch an das Finanzamt. Wird deine Anmeldung akzeptiert, bekommst du einige Zeit später deine Steuernummer postalisch zugesendet. Hast du dies auf dem Fragebogen beantragt, ist hier auch deine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt.-ID) dabei.

Jetzt kannst du offiziell und rechtmäßig Geschäfte machen und eigene Rechnungen schreiben oder Gutschriften ausstellen. Denn auf allen steuerlich relevanten Dokumenten muss deine Steuernummer oder deine USt.-ID zu sehen sein.

Wenn du noch genauer wissen möchtest, wie die Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt abläuft, schau gern in unseren Artikel Selbstständigkeit anmelden.

10. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Hast du die Unternehmensanmeldung erfolgreich erledigt, ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft dran. Die Berufsgenossenschaften sind für die Unfallversicherung von Unternehmen und all ihren Beschäftigten zuständig. In Deutschland sind sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Angehörige der freien Berufe dazu verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach der Gründung bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Solange du keine Angestellten beschäftigst und dich nicht freiwillig versicherst, musst du aber keine Beiträge zahlen.

Land- und Forstwirtschaftsbetriebe bilden hier eine Ausnahme, denn als Land- oder Forstwirt:in bist du in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft pflichtversichert, auch wenn du keine Beschäftigten hast. Wenn dein:e Ehepartner:in und deine Familienangehörigen in deinem Betrieb mitarbeiten, sind sie dort ebenfalls versichert.

11. Betriebsnummer beantragen (für Arbeitgeber)

Du möchtest ein paar nette Mitarbeiter:innen einstellen, die dir in deinem Einzelunternehmen zur Hand gehen? Dann benötigst du eine Betriebsnummer, damit du deine Angestellten ordnungsgemäß sozial- und krankenversichern kannst. Deine Betriebsnummer kannst du online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

12. Sozialversicherung regeln

Da du jetzt Einzelunternehmer:in bist und keinen Arbeitgeber hast, der das für dich regelt, musst du dich auch selbst um deine Absicherung im Krankheitsfall und im Alter kümmern. Bist du selbst Arbeitgeber, musst du natürlich alle deine Angestellten bei der Kranken- und Pflegeversicherung, der Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung anmelden und die vorgegebenen Beitragsanteile zahlen. 

Die Krankenversicherung ist für Selbstständige keine Pflichtversicherung. Du kannst dich aber entweder freiwillige bei deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine Kranken- und Pflegeversicherung bei einer privaten Krankenkasse abschließen. Als Land- oder Forstwirt:in bist du jedoch in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) pflichtversichert.

Von der Rentenversicherungspflicht sind die meisten Selbstständigen hingegen befreit. Ausnahmen bilden hier bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer:innen, Erzieher:innen, Pfleger:innen, Handwerker:innen und einige andere. Welche Berufe noch dazugehören, erfährst du beim Versicherungsamt deiner Stadt oder Gemeinde.

Übst du eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit aus, kannst du dich in der Künstlersozialkasse pflichtversichern. Diese übernimmt dann den Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Was kostet es, ein Einzelunternehmen zu gründen?

Die offizielle Gründung deines Einzelunternehmens gestaltet sich vergleichsweise kostengünstig. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Kosten für die verschiedenen Anmeldungen und Nachweise.

Mögliche Kostenpunkte bei der Gründung sind beispielsweise:

  • Gewerbeschein: ca. 15 – 100 Euro
  • Handwerkskarte: ca. 200 – 800 Euro
  • Führungszeugnis: 13 Euro
  • Gesundheitszeugnis: ca. 20 – 35 Euro
  • Bescheinigung in Steuersachen: 0 – 20 Euro 
  • Eintrag ins Handelsregister: ca. 150 – 900 Euro

Die Anmeldung beim Finanzamt und das Registrieren bei der Berufsgenossenschaft sind kostenfrei.

Natürlich kommen hier noch die individuellen Kosten für mögliche weitere Genehmigungen, die Ausstattung und den Aufbau deines Betriebs sowie eventuelle Beratungsleistungen dazu, die je nach Unternehmen unterschiedlich hoch ausfallen können.

Einzelunternehmen komplett online gründen: Geht das?

Da wir uns nun schon mitten im digitalen Zeitalter befinden, wäre es schon toll, wenn du auch deine Unternehmensgründung komplett online erledigen könntest, oder? Je nach Art deines Einzelunternehmens ist das in Deutschland teilweise bereits machbar.

Als Freiberufler:in hast du es besonders bequem. Die Anmeldung beim Finanzamt ist nämlich nur noch online möglich.

Zahlreiche Bescheinigungen und Zeugnisse, beispielsweise das Führungszeugnis, können heute ebenfalls per Online-Antrag angefordert werden.

Auch viele Gewerbeämter bieten schon eine Online-Gewerbeanmeldung über die eigene Website oder zumindest per E-Mail an. Du kannst aber auch einen Online-Service beauftragen, der die Gewerbeanmeldung für dich übernimmt. Kommt es zu Rückfragen oder fehlt ein Dokument, können aber erhebliche Zeitverzögerungen entstehen.

Selbst die Handwerkskarte kannst du heute in vielen Städten und Gemeinden online beantragen. Die meisten Handwerkskammern sehen es aber dennoch gern, wenn zukünftige Inhaber:innen von Handwerksbetrieben persönlich vorbeikommen und eventuelle Rückfragen gleich beantworten können.

Beim Eintrag ins Handelsregister wird es allerdings schwierig. Denn dafür brauchst du einen Notar und der ist noch nicht in digitaler Form verfügbar. ;)

Die Verwaltung, steuerliche Organisation und Rechnungstellung für dein Business kannst du auf jeden Fall am eigenen PC erledigen, von überall auf dieser schönen Erde aus.

Dafür haben wir nämlich ein paar praktische Tools entwickelt, die nur darauf warten, dich in deinem Business zu unterstützen.

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